710 Landschaftsgestaltung, Raumplanung
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Das beschriebene Gebiet ist schon seit vielen Jahren als ein eventuelles Naturschutzgebiet im Landkreis Reutlingen im Gespräch. Dies wurde vor allem vom ansässigen Naturschutzbund immer wieder vorgeschlagen. Auch in den letzten Jahren wurde immer wieder auf die Notwendigkeit eines Naturschutzgebietes zum Erhalt der hohen, vielfältigen Strukturen und der interessanten Biotope rund um den Neckar, bei den entsprechende stellen Stellen hingewiesen. Die Untersuchungen, welche im Zuge dieser Bachelorarbeit möglich waren, ergeben, dass die Qualität eines Naturschutzgebietes nach Naturschutzgesetz Baden-Württemberg vor Ort vorhanden ist. Kulturlandschaften sind immer ein Stück physisch greifbare Geschichte, so prägt der intensive Eingriff in die Natur durch den Steinabbau einige Teile des Raumes zwischen Oferdingen und Mittelstadt. Auch die ehemalig viel stärkere landwirtschaftliche Nutzung trägt heute zu einer hohen Geodiversität in dem Gebiet bei. Dadurch sind hier eine Menge an vielfältigen, zum Teil auch sehr alten Lebensräumen, welche sich auf relativ kleinem Raum abwechseln, aufzufinden. Trotz der Erholungsnutzung, der landwirtschaftlichen und in der Vergangenheit auch sehr brachialen Nutzung haben die Biotope nichts von ihrem Charme verloren und bilden heute ein typisches, landschaftsbildprägendes Gebiet. Die Zusammenfassung aller hier anzutreffenden Lebensräume zu einem Naturschutzgebiet ist aus ökologischen, wissenschaftlichen, landeskundlichen und kulturellen Gründen sowie zum Erhalt der Lebensgemeinschaften und dem wieder Ansiedeln von Tier- und Pflanzenarten, für die das Land Baden-Württemberg eine besondere Schutzverantwortung trägt, erforderlich. Durch die alten Baumbestände und dem davor fließenden Neckar entsteht in dem Gelände eine landschaftliche Vielfalt und Schönheit, die auch Besucher aus umliegenden und weiter entfernten Gemeinden anlockt. Gesetzliche Grundlagen, um das Gebiet als Naturschutzgebiet auszuschreiben, sind, verstärkt durch das Versprechen des Landes Baden-Württembergs, zum besonderen Einsatz bestimmter Arten und deren Lebensräume klar gegeben. Das Naturschutzgebiet „Steinerner Gaul“ an dieser Stelle ist ohne große Nutzungsänderungen und Eingriffe umzusetzen.