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Kreislauforientierte Kunststoffwirtschaft für Non-Food-Verpackungen: Anforderungen an die Umsetzung des EU-Aktionsplans Kreislaufwirtschaft

  • Kunststoffverpackungen sind leicht, kostengünstig, langlebig, vielseitig einsetzbar und damit ein fester Bestandteil des heutigen Alltags. Kunststoffe können grundsätzlich mehrmals recycelt werden,Kunststoffverpackungen sind leicht, kostengünstig, langlebig, vielseitig einsetzbar und damit ein fester Bestandteil des heutigen Alltags. Kunststoffe können grundsätzlich mehrmals recycelt werden, jedoch erfordert dies ein Zusammenwirken von Herstellern, Verbrauchern und Recyclingwirtschaft. Werden Kunststoffe nicht sachgerecht entsorgt und behandelt, kommt es zu unkontrollierten Kunststoffeinträgen in die Umwelt mit problematischen Folgen. Die „Kreislaufwirtschaft“ zielt darauf ab, während des gesamten „Lebenszyklus“ von Produkten Ressourcen zu schonen und Stoffe in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen. Rohstoffe oder die aus ihnen hergestellten Produkte sollen so lange, so häufig und so effizient wie möglich genutzt werden. Dabei werden Primärrohstoffe – wie Erdöl – durch aus Abfällen recycelte Sekundärrohstoffe – wie Kunststoff-Rezyklate – ersetzt. Die EU-Kommission hat im März 2020 ihren neuen EU-Aktionsplan Kreislaufwirtschaft vorgestellt, der zur Verwirklichung der Kreislaufwirtschaft verschiedenen Änderungen des EU-Abfallrechts einschließlich Vorgaben für Kunststoffverpackungen vorsieht: • Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG soll auf möglichst viele Produkte ausgeweitet werden und Vorgaben für deren Kunststoff-Rezyklat-Anteil festlegen. Zudem sollen durch neue Vorgaben der Verpackung-Richtlinie 94/62/EG „übertrieben aufwendige“ Verpackungen verringert und bestimmte Verpackungsmaterialien für spezifische Anwendungen verboten werden. • Mit Blick auf die Kennzeichnung von Produkten sollen Mindestanforderungen an Nachhaltigkeitssiegel und -logos sowie an die von den Herstellern bereitgestellten Informationen festgelegt werden. Hierbei soll sichergestellt werden, dass keine unzutreffenden umweltbezogenen Aussagen getroffen und die Verbraucher vor „Greenwashing“ geschützt werden. • Die Systeme der Getrenntsammlung von Abfällen sollen harmonisieren werden, um eine effektive Sammlung und Sortierung der Abfälle zu gewährleisten. • Um einen „gut funktionierenden“ EU-Binnenmarkt für Kunststoff-Rezyklate zu schaffen, sollen EU-weit die Kriterien zum Ende der Abfalleigenschaft für bestimmte Abfallströme harmonisiert werden. Zudem soll der Markt für Sekundärrohstoffe durch Normen gestärkt werden, die eine hohe Qualität der gesammelten Abfälle sicherstellen. Grundsätzlich weisen zwar die Vorschläge der EU-Kommission vielfach in die richtige Richtung, um eine EU-weite kreislauforientierte Kunststoffwirtschaft auch für Non-Food-Verpackungen zu stärken. An die Stelle starrer Regulierungsziele und verbindlicher Vorgaben sollte jedoch ein höheres Maß an Flexibilität treten. Zudem sollten die Anstrengungen zur Schaffung eines EU-Binnenmarkts für KunststoffRezyklate verstärkt werden. Vor diesem Hintergrund sollte die weitere Umsetzung des EU-Aktionsplans Kreislaufwirtschaft durch Maßnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten folgende Anforderungen erfüllen:  Gestaltung von Kunststoffverpackungen Im Rahmen der „erweiterten Herstellerverantwortung“ sollten die EU-Mitgliedstaaten künftig einheitlicher vorgehen müssen. Insbesondere sollte die Kostenanlastung für Verpackungsabfälle im Rahmen der Öko-Modulation EU-weit harmonisiert werden. Dies verhindert widersprüchliche Anreize im EU-Binnenmarkt und erleichtert die Verpackungsgestaltung, ohne dem Umweltziel zu schaden. An die Stelle von verbindlichen Vorgaben für einen Mindestanteil von Kunststoff-Rezyklaten in Verpackungen sollte ein zeitlich gestaffelter fiskalischer Anreiz für Unternehmen treten, höhere Kunststoff-Rezyklat-Anteile in Verpackungen einzusetzen.  Kennzeichnung von Kunststoffverpackungen EU-weit einheitliche Bestimmungen über die Umwelteigenschaften von Kunststoffverpackungen können Verbraucher dabei unterstützen, eine informierte Kaufentscheidung zu treffen. Die Kennzeichnung von Kunststoffverpackungen sollte allerdings nicht den Eindruck erwecken, dass etwa ein hoher Anteil von Kunststoff-Rezyklat oder eine möglichst gute Recycelbarkeit automatisch mit der höchsten Umweltfreundlichkeit einhergeht. Auch weitere Dimensionen wie das Gewicht von Verpackungen sollten berücksichtigt werden.  Sammlung und Sortierung von Kunststoffabfällen Eine EU-weite Angleichung der Systeme zur Sammlung und Sortierung von Kunststoffabfällen kann die Wirtschaftlichkeit des Kunststoffrecyclings verbessern.  EU-Binnenmarkt für Kunststoff-Rezyklate Kunststoff-Rezyklate sollten unter EU-weit einheitlichen Bedingungen im EU-Binnenmarkt gehandelt werden können. Hierzu sollten EU-weite Kriterien zur Einstufung von als „Nebenprodukt“ sowie zur Bestimmung des „Endes der Abfalleigenschaft bei Kunststoffen“ festgelegt werden. Darüber hinaus sollten Normen für EU-weite Qualitätsstandards für Kunststoff Rezyklate festgelegt werden. Dies würde die bislang bestehende Unsicherheit über die Qualität von Kunststoff-Rezyklaten vermindern. Damit diese für möglichst viele Verwendungszwecke eingesetzt werden, wären abgestufte Standards für Lebensmittel- und Non-Food-Verpackungen sachgerecht.show moreshow less

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Metadaten
Author:Jan S. VoßwinkelORCiD, Götz Reichert, Svenja Schwind, Marion Jousseaume
URL:https://www.cep.eu/fileadmin/user_upload/cep.eu/Studien/cepStudie_Kreislaufwirtschaft/cepStudie_Kreislauforientierte_Kunststoffwirtschaft_fuer_Non-Food-Verpackungen.pdf
Parent Title (German):cep Studie
Document Type:Report
Language:German
Date of Publication (online):2023/05/10
Publishing Institution:Hochschule Nürtingen-Geislingen
Release Date:2023/10/24
Issue:Juli 2020
Page Number:IX, 68
Institutes:Fakultät Agrarwirtschaft, Volkswirtschaft und Management
open access:ja
Licence (German):License LogoUrheberrechtlich geschützt