Die Arbeitnehmerüberlassung - rechtliche Rahmenbedingungen und Probleme -
- (AÜG) die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung. Zuvor war diese verboten. Erst1967 wurde die Arbeitnehmerüberlassung erlaubt. Daraufhin erlebte dieArbeitnehmerüberlassung in Deutschland einen(AÜG) die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung. Zuvor war diese verboten. Erst1967 wurde die Arbeitnehmerüberlassung erlaubt. Daraufhin erlebte dieArbeitnehmerüberlassung in Deutschland einen Aufschwung. Dies drückte sichinsbesondere in dem kontinuierlichen Anstieg der Zahl der bei Verleihunternehmenangestellten Leiharbeitnehmer aus. Heute steht die Arbeitnehmerüberlassung untereinem neuen Leitbild. Die Bundesregierung hat erkannt, dass die Leiharbeit geeignetist, neue Arbeitsplätze zu schaffen und auch Arbeitslosen eine Chance zumWiedereinstieg in den Arbeitsmarkt eröffnet. Aus diesem Grund wurde das Recht derArbeitnehmerüberlassung zum 1.01.2003 grundlegend reformiert. Am 1.01.2003 sinddas erste und zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraftgetreten, welche auf der Empfehlung der Kommission für moderne Dienstleistungenam Arbeitsmarkt (sog. Hartz-Kommission) basieren: Einerseits sind nun während derDauer der Überlassung Leiharbeitnehmer und vergleichbare Arbeitnehmer desEntleihunternehmens hinsichtlich des Arbeitsentgelts und der wesentlichenArbeitsbedingungen grundsätzlich gleich zu behandeln, andererseits werden u.a. dasSynchronisationsverbot, die maximale Überlassungsdauer von 24 Monaten, diebesonderen Beschränkungen für befristete Arbeitsverträge als auch dasWiedereinstellungsverbot aufgehoben.Das „Herzstück“ der Reformvorschläge der Hartz-Kommission ist die Einrichtung derPersonal-Service-Agenturen (PSA). Bei den PSA handelt es sich um Unternehmen,die im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit Arbeitslose nachhaltig in den erstenArbeitsmarkt integrieren. Die PSA stellt eine neue Form der Arbeitnehmerüberlassungin Verbindung mit integrierter Arbeitsvermittlung dar. Sie unterliegt dengesetzlichen Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes.Die vorliegende Arbeit behandelt ausführlich das Institut der gewerbsmäßigenArbeitnehmerüberlassung und macht auf die Probleme aufmerksam, die in der Praxisvorrangig auftreten. Ein besonderes Augenmerk gilt den Neuregelungen imArbeitnehmerüberlassungsrecht. Erläutert werden zudem die neuen Personal-Service-Agenturen.Dabei wird sich auch kritisch mit der Frage auseinandergesetzt, ob die mit der Hartz-Reform erfolgten Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz bzw. dieErrichtung von Personal-Service-Agenturen tatsächlich zu einer Flexibilisierung undEntbürokratisierung bzw. zu einer Verbesserung der Vermittlungstätigkeit geführthaben.…


| Author: | Jenny Meyer |
|---|---|
| URN: | urn:nbn:de:bsz:950-opus-5306 |
| Advisor: | Tobias Huep |
| Document Type: | Master's Thesis |
| Language: | German |
| Date of Publication (online): | 2006/06/06 |
| Publishing Institution: | Hochschule Nürtingen-Geislingen |
| Release Date: | 2006/06/06 |
| GND Keyword: | Leiharbeit; Deutschland / Arbeitnehmerüberlassungsgesetz; Gleichbehandlungsgrundsatz; Arbeitsvermittlung |
| Institutes: | Fakultät Wirtschaft und Recht / Wirtschaftsrecht/Business Law (WR), Diplom/Bachelor |
| DDC-Class: | 300 Sozialwissenschaften / 340 Recht |


